Transparenz

„Transparenz ist uns wichtig. Deshalb haben wir uns der “Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen. Wir verpflichten uns die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.“

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Zebras Active Community e.V. (Kurzform ZAC e.V.)
Sitz Duisburg
Anschrift: Zebras Active Community e.V.
c/o MSV Duisburg e.V.
Westender Straße 36, 47138 Duisburg
Gründungsjahr 2016

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
zur Satzung
allgemeine Angaben zu den Zielen: Bau eines Kinderdorfes für ca. 60 besonders benachteiligte Kinder (vornehmlich Waisen) samt kompletter Infrastruktur und dorfeigenen Ausbildungswerkstätten.

3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Unsere Körperschaft erfüllt wegen Förderung des Baues eines Kinderdorfes in Tansania gem. dem letzten uns zugegangenen Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO des Finanzamts Duisburg Nord, Duisburg (Steuernummer 107/5704/3410 VST) vom 18.05.2016 die satzungsgemäßen Voraussetzungen nach §§ 51, 59, 60 und 61 AO.
Zum aktuellen Freistellungsbescheid

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
Zu den Entscheidungsträgern

5. Tätigkeitsbericht
6. Angaben zur Mittelherkunft
7.Angaben zur Mittelverwendung
8. Namen von Personen/Organisationen und Unternehmen, deren jährliche
   Zahlungen mehr als 10% der jährlichen Spendeneingänge ausmachen (ab
   1.000,– Euro)

Jahresberichte/Angaben zu den Punkten 5 bis 8
Bericht 2016
Bericht 2017
Bericht 2018
Bericht 2019
Bericht 2020
Bericht 2021

9. Personalstruktur
Der Verein arbeitet ehrenamtlich und ohne angestelltes Personal. Insgesamt sind 4 ehrenamtliche Mitarbeiter für den Verein tätig.

10. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Die Körperschaft ist gesellschaftsrechtlich nicht mit Dritten verbunden.

Geschäftsberichte

Der Vorstand des ZAC e.V. hat sich selbst verpflichtet, der Öffentlichkeit ein Maximum an Transparenz anzubieten.

Eines der Kriterien ist die Veröffentlichung der Mittelherkunft und der Verwendung der Mittel, die wir hier in Form der steuerlich vorgeschriebenen Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung, geordnet nach Geschäftsjahren, allen Interessierten ab sofort zugänglich machen.

In dieser Kategorie finden Sie auch die Geschäftsberichte und Protokolle der jeweiligen Jahreshauptversammlungen, ebenfalls zugeordnet in der jeweiligen Geschäftsjahr-Rubrik. Bitte nutzen Sie dazu die entsprechenden Jahresreiter.

Maximale Transparenz

Der Vorstand des ZAC e.V. hat sich selbst verpflichtet, der Öffentlichkeit ein Maximum an Transparenz anzubieten.

Eines der Kriterien ist die Veröffentlichung der Mittelherkunft und der Mittelverwendung, die wir hier in Form der steuerlich vorgeschriebenen Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung, geordnet nach Geschäftsjahren, allen Interessierten ab sofort anbieten.

Über uns

Im Mai 2016 fanden sich acht Gründungsmitglieder des Zebras Active Community e.V. (ZAC) mit dem ehrgeizigen Ziel zusammen, ein Kinderdorf samt Ausbildungsstätten im ostafrikanischen Tansania zu bauen. Die Idee dazu kam keineswegs zufällig. Vielmehr hat unser Projekt einen profunden Hintergrund.

Bereits seit 2014 unterstützen sozial engagierte Fans des MSV Duisburg ein Waisenhaus und zwei Streetfootball-Teams in Tansania. Eine ganz eigene Geschichte, die eher zufällig mit einer einjährigen Weltreise begann. Unternommen hat sie ein MSV-Fan, der auf seinem ersten Zielkontinent in Afrika persönliche Kontakte zu einem Waisenhaus in Daressalam knüpfte. Über soziale Netzwerke wurde hernach innerhalb der MSV-Fanszene eine bemerkenswerte Hilfswelle angestoßen, aus der sich eine feste Partnerschaft mit dem Waisenhaus entwickelte. Längst wurde schon einiges für die Kinder vor Ort erreicht:  Infrastrukturen wurden verbessert, das Waisenhaus ausgebaut, ein Fahrzeug besorgt und verschifft. Und manches mehr. Auch für die kleinen Straßenfußballer ergaben sich über großzügige Spenden ganz neue Perspektiven.

Unbenannt

Bild des Waisenhauses, das MSV-Fans seit 2014 unterstützen

Aus diesem Engagement heraus erwuchs ein nachhaltiger Eindruck von den überaus schwierigen und teils unwürdigen Lebensumständen von besonders benachteiligten Kindern in Tansania. So formte sich aus der Idee von Holger Glücks der feste Vorsatz der ZAC-Gründer, andernorts im Land ein komplett neues Kinderdorf zu bauen. Unterstützt von lokalen Betreuern, wollen wir dort bis zu 60 Kindern das Aufwachsen in einem geschützten und verantwortungsvollen Umfeld ermöglichen.

MAP Angaza children's Village Lutindi

Anspruch bei unserem Projekt ist es nicht nur, die Kinder in einem neuen Dorf gut versorgt und sicher geborgen unterzubringen. ZAC möchte ihnen vor allem auch Chancen auf eine (in Tansania dennoch zumeist mit Kosten verbundene) Schulbildung schaffen und vor Ort Ausbildungsimpulse setzen – als Basis für ein selbständiges Berufsleben. Alle unsere Aktivitäten verstehen wir grundsätzlich als Hilfe zur Selbsthilfe. ZAC handelt hierbei überkonfessionell und politisch unabhängig.

Kontakt/Team

Das Vorstands-Team des Zebras Active Community e.V.

Holger Glücks                                                  Thomas Maaßen
Vorstandsvorsitzender                                     Stellvertretender Vorstandsvorsitzender
zac.gluecks@gmail.com                                  zac.maassen@gmail.com

Margit Suhr                                                      Nico Hoerster                         
Mitglied des Vorstands                                    Mitglied des Vorstands                                margit.suhr@web.de                                       (Bautechnik)
                                                                         zac.hoerster@web.de 

Michael Bülhoff
Beirat                                                                                  

______________________________________________________________________

Team der tansanischen NGO C.B.R.O.
(Children Base Reinforcement Organization)

Rogers Shehumu                                              Petro Godson Makange
Vorstandsvorsitzender C.B.R.O.                       Stellv. Vorsitzender C.B.R.O.
rshehumu@yahoo.com                                     pmakange43@gmail.com

Margareth Momburi                                          Peter Ombeni Ayo
Mitglied des Vorstands C.B.R.O.                      Mitglied des Vorstands C.B.R.O.
momburi5@yahoo.com                                    cbro.ombeni@gmail.com

Melkizedek T. Mrema                                       Florence Paulo Shemndolwa
Mitglied des Vorstands C.B.R.O.                     Mitglied des Vorstands C.B.R.O.
melkymrema7@gmail.com

Evaline Vincent Raphael
Buchhaltung C.B.R.O:

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Satzung des Vereins „Zebras Active Community e.V. – Kurzform “ZAC e.V.“

Satzung des Vereins „Zebras Active Community e.V. – Kurzform „ZAC e.V.“

Präambel

Seit 2014 unterstützen organisierte und nichtorganisierte Fans des MSV Duisburg ein Waisenhaus in Dar es Salaam / Tansania.

Die persönlich erlebten Lebensumstände der Kinder vor Ort in diesem Waisenhaus sind so dramatisch schlecht, dass die Idee entstand, Mittel für die Errichtung eines neuen Kinderdorfs bis 2022 sammeln zu wollen, um diesen Kindern mit dem Neubau eines Kinderdorfes einen menschenwürdigen Start in ihr Leben in einer kindgerechten, sauberen und behüteten Umgebung zu gewährleisten. Der Bau des Kinderdorfes soll in zeitlich gestaffelten Schritten erfolgen. Eine integrierte Fußballakademie zur Förderung des Jugendsports soll in zweiten Schritt Bestandteil der Bauaktivitäten sein.

  • 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr

(1) Der Verein trägt den Namen Zebras Active Community e.V. (Kurzform ZAC e.V.)

Offizielles Logo des Vereins Zebras Active Community e.V. (Kurzform ZAC e.V.)

(2) Er ist im Vereinsregister unter Registernummer VR 5594 beim Amtsgericht Duisburg eingetragen worden.
(3) Er hat seinen Sitz in Duisburg.
(4) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

  • 2 Vereinszweck
    Zweck des Vereins ist die Hilfe für notleidende Kinder in Entwicklungsländern. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Errichten und/oder Unterhalten von Heimen/Dörfern für Kinder, die durch missliche Lebensumstände zu Waisen wurden und auf Hilfe Dritter angewiesen sind. Weiterhin fördert der Verein Einrichtungen und Maßnahmen, die der schulischen Bildung, der beruflichen Ausbildung, der Sicherung der Ernährung, der Verbesserung der Gesundheitssituation sowie der Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Bevölkerung dienen.
    Auf Vorträgen, Fotoausstellungen und Veranstaltungen stellt sich der Verein vor, um bei Sponsoren und Spendern Unterstützung für die Verwirklichung des Satzungsziels zu bekommen.
  • 3 Gemeinnützigkeit
    Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Vorstand übt seine Tätigkeit grundsätzlich im Ehrenamt aus. Er hat Anspruch auf Auslagenersatz. Die Mitgliederversammlung kann abweichend beschließen, dass der Vorstand oder einzelne Vorstandsmitglieder für die Erledigung von Vereinsaufgaben eine Aufwandsentschädigung in maximaler Höhe der Ehrenamtspauschale gem. §3Nr.26a EstG (Einkommensteuergesetz) erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  • 4 Mitgliedschaften
    Es besteht die Möglichkeit der
    (A) ordentlichen Mitgliedschaft und der
    (B) Fördermitgliedschaft.Folgendes gilt für eine ordentliche Mitgliedschaft:(A1) Die ordentliche Mitgliedschaft im Verein kann auf schriftlichen Antrag jede voll geschäftsfähige, natürliche Person oder jede juristische Person erwerben, die gewillt ist, den Vereinszweck zu fördern. Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet der Vorstand.
    (A2) Eine Ablehnung des Aufnahmeantrags ist nicht anfechtbar und muss nicht begründet werden.
    (A3) Jedes Mitglied verpflichtet sich, in jedem Kalenderjahr zu einer Beitragszahlung. Höhe und Fälligkeit des Jahresbeitrags bestimmt die Mitgliederversammlung.Die Fördermitgliedschaft unterscheidet sich von der ordentlichen Mitgliedschaft wie folgt:
    (B1) Fördermitglieder bestimmen ihre Beitragshöhe selbst. Sie erhalten für ihren Beitrag eine Spendenbescheinigung.
    (B2) Fördermitglieder erhalten Aufnahme in den Verein als Fördermitglied durch einen schriftlichen Antrag, in dem sie die Höhe ihrer monatlichen oder jährlichen Beiträge festlegen.
    (B3) Fördermitglieder sind nicht stimmberechtigt und ihr Anteil wird bei erforderlichen Quoten z.B. zur Satzungsänderung nicht berücksichtigt. Fördermitglieder können nicht in Vereinsämter gewählt werden.
    (B4) Fördermitglieder können an Mitgliederversammlungen teilnehmen. Eine Verpflichtung des Vereins sie zu den Mitgliederversammlungen einzuladen, besteht nicht.
  • 5 Beendigung von Mitgliedschaften
    (1) Eine Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt oder Ausschluss.
    (2) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand jeweils zum Ende des laufenden Geschäftsjahres.
    (3) Ein Mitglied kann jederzeit mit sofortiger Wirkung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt, oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Ausschluss hat unter Angabe der Gründe in Briefform zu erfolgen.
  • 6 Organe des Vereins
    Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
  • 7 Vorstand
    (1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Finanzvorstand/Kassenwart und dem Schriftführer.
    (2) Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Sie bleiben bis zur Wahl des nächsten Vorstandes im Amt.
    (3) Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, die nicht durch diese Satzung anderen Vereinsorganen vorbehalten sind.Er hat vor allem folgende Aufgaben:
    a) Vorbereitung der Mitgliederversammlungen und Aufstellung der Tagesordnung
    b) Einberufung der Mitgliederversammlung
    c) Vollzug der Beschlüsse durch die Mitgliederversammlung
    d) Verwaltung des Vereinsvermögens
    e) Erstellung des Jahres- und Kassenberichtes
    f) Beschlussfassung über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern.(4) Vertretungsberechtigter Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Sowohl der Vorsitzende als auch der stellvertretende Vorsitzende ist berechtigt den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein zu vertreten.
    (5) Der Vorstand ist berechtigt, Satzungsänderungen selbstständig vorzunehmen, die das Registergericht oder die Finanzbehörden aus vereins- oder steuerrechtlichen Gründen fordern. Über entsprechende Änderungen sind die Mitglieder spätestens auf der folgenden Mitgliederversammlung zu informieren.
    (6) Vorstandsbeschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit steht dem Vorstandsvorsitzenden das Stichentscheidungsrecht zu.
    (7) Der bestehende Vorstand kann sich durch Kooption selbst ergänzen. Kooptierte Vorstandsmitglieder werden für die Zeit von zwei Jahren in den Vorstand berufen. Nach Ablauf der zweijährigen Zugehörigkeit zum Vorstand können sie erneut kooptiert werden. Die Anzahl der maximal kooptierten Vorstandsmitglieder wird auf 3 Personen beschränkt.
  • 7a Beirat
    1) Der Vorstand kann einen Beirat bestellen, der aus maximal 5 Personen bestehen soll. Er kann aus Mitgliedern des Vereins sowie auch aus Nichtmitgliedern bestehen.
    2) Die Tätigkeit im Beirat erfolgt ehrenamtlich. Die Mitglieder des Beirats erhalten keine Vergütung oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
    3) Der Beirat berät den Vorstand in allen wichtigen Fragen des Vereins und unterstützt ihn in strategischen und finanziellen Fragen (empfehlender Charakter).
    4) Der Beirat hat kein Stimmrecht.
  • 8 Mitgliederversammlung
    (1) Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:
    a) die Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder,
    b) die Wahl der Kassenprüfer,
    c) die Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans für das nächste Geschäftsjahr
    d) die Entgegennahme des Jahresberichts und die Entlastung des Vorstands,
    e) die Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit des Jahresbeitrages und
    f) die Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins
    (2) Zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung sind sämtliche Mitglieder berechtigt. Die ordentliche Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Jahr abgehalten. Die Einberufung erfolgt durch schriftliche Einladung des Vorstands unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen. Diese Einladung ist auch in Form einer E-Mail zulässig. Der Einladung sind eine Tagesordnung sowie die Gegenstände der anstehenden Beschlussfassungen beizufügen.
    (3) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend bestimmt die Versammlung einen Leiter. Das Protokoll wird vom Schriftführer geführt. Ist dieser nicht anwesend, bestimmt der Versammlungsleiter einen Protokollführer. Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erfolgt durch Handzeichen mit einfacher Mehrheit: Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. Jede Änderung der Satzung bedarf der Zustimmung der Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder. Eine Zweckänderung kann nur mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder beschlossen werden. Zur Auflösung des Vereins ist eine Dreiviertelmehrheit aller Mitgliederstimmen erforderlich.
  • 9 Beurkundung von Beschlüssen
    Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
  • 10 Kassenführung
    (1) Die zur Erreichung des Vereinszwecks notwendigen Mittel werden in erster Linie aus Beiträgen und Spenden aufgebracht.
    (2) Der Finanzvorstand hat über die Kassengeschäfte Buch zu führen und eine Jahresrechnung zu erstellen. Zahlungen dürfen nur aufgrund von Auszahlungsanordnungen des Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung eines stellvertretenden Vorsitzenden geleistet werden.
    (3) Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer, die nicht Vorstandsmitglieder sind, auf die Dauer von zwei Jahren. Diese überprüfen am Ende eines jeden Geschäftsjahres die rechnerische Richtigkeit der Buch- und Kassenführung. Die Kassenprüfer erstatten Bericht in der nächstfolgenden ordentlichen Mitgliederversammlung.
  • 11 Auflösung des Vereins, Liquidatoren
    (1) Bei Auflösung des Vereins, bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke oder sonstiger rechtlicher Beendigung fällt das Vereinsvermögen an den Freundeskreis Bagamoyo e.V., 59269 Beckum, oder deren Rechtsnachfolger. Das Vereinsvermögen ist ausschließlich zu dem in §2 dieser Satzung definierten Zweck zu verwenden.
    (2) Als Liquidatoren werden der Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart bestellt.
  • 12 Inkrafttreten
    Die Satzung ist in der vorliegenden Form am 04.11.2021 von der Mitgliederversammlung des Vereins Zebras Active Community e.V. (Kurzform ZAC e.V.) beschlossen worden. Sie trat nach der Eintragung in das Vereinsregister mit Datum vom 14.01.2022 in Kraft (Aktenzeichen VR5594 Fall 4)

Der Vorstand

Duisburg, 15.01.2022